Interessante Infos für Motorradfahrerinnen & Motorradfahrer

 

Da hier der Weg nach Belgien und in die Niederlande und auch nach Luxemburg nicht weit ist, habe ich hier ein paar Infos zusammengestellt, die jede/r von uns beachten sollte.

Dabei habe ich mich nur auf einige wenige Dinge beschränkt und daher ist die hier aufgeführte Liste nicht als vollständig zu betrachten.

 

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Gesetzeslagen können sich stetig ändern!

 

1. Navigationsgeräte mit Radarwarnern:

In manchen Ländern ist es verboten, Navis mit Radarwarnern zu benutzen. Nutzt man sie in diesen Ländern trotzdem, so drohen empfindlich hohe Strafen. In der Schweiz, beispielsweise, werden die Geräte zudem noch konfisziert.

 

MEIN TIPP: Löscht die Radarwarn-Funktion einfach vom Gerät, dann riskiert ihr keine teure Strafe. Ohnehin fährt am besten nach wie vor die/derjenige, die/der sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält – ob mit Navigationsgerät am Motorrad oder ohne.

 

                ***

 

2. Helmkameras (Oberbegriff: Dashkameras):

Helmkameras werden immer beliebter. Es ist ja auch sehr schön sein eigenes aufgezeichnetes Motorradvideo anzuschauen, was man/ frau auf der letzten Tour/Urlaubstour gemacht hat. Leider fehlen hier im europäischen Ausland konkrete gesetzliche Regelungen. Dies kann sich jedoch schnell ändern.

Grundsätzlich sollte (auch bei uns in Deutschland) man/frau darauf achten, dass man die Persönlichkeitsrechte wahrt (Gesichter unkenntlich machen) und dass Nummernschilder fremder Fahrzeuge beispielsweise auf den Videos unkenntlich gemacht werden.

Es stellt sich nun die Frage, in welchen Ländern die Verwendung von Helmkameras un- bzw. problematisch ist.

 

Unproblematisch ist es zurzeit in folgenden Ländern:

  • Niederlande
  • Großbritannien
  • Italien
  • Malta
  • Norwegen
  • Dänemark
  • Bosnien-Herzigowina

In diesen Ländern darf man die Helmkameras nuzten, sofern das Video für rein private Zwecke verwendet wird und die Fahrerin bzw. Fahrer bei der Nutzung der Kamera nicht abgelenkt wird.

 

Weiterhin ist es in Frankreich, Serbien und Spanien unproblematisch, solange das Nutzen keine Sichtbehinderung darstellt.

 

Problematisch wird es in folgenden Ländern aus Datenschutzgründen:

  • Belgien
  • Luxemburg
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Österreich

 

 ***

 

3. Nutzung von Gegensprechanlagen im Motorradhelm:

Es gibt kein generelles Verbot für die Nutzung von Gegensprechanlagen in Motorradhelmen im europäischen Ausland. Man sollte aber stets als Motorradfahrerin/Motorradfahrer dafür sorgen (auch bei uns in Deutschland), dass die Lautstärke der Anlagen niemals das Verkehrsgeschehen beeinflussen, das heißt:

Motorradfahrerinnen/Motorradfahrer sollten immer Warnsignale, wie zum Beispiel Hupen und Martinshorn deutlich hören können.

                                                               (Quelle der Info: Telefonische Beratung durch ADAC)

 

***

                                                                            

4. Warnweste (mit EN471 Zulassung):

In Belgien und in Luxemburg ist das Mitführen einer Warnweste Pflicht, sowie in folgenden anderen Ländern: Frankreich, Bulgarien, Kroatien, Slowakai, Litauen, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Portugal, Serbien und Ungarn.

In Italien gibt es eine Tragepflicht, d.h. wenn es zu einer Panne oder einem Unfall kommt kommt, ist die Warnweste zu targen.

MEIN TIPP: Habt immer eine Warnweste dabei, so sperrig sind diese ja heutzutage nicht mehr, zumal bei einer Panne oder bei einem Unfall man/frau sehr gut erkennbar ist. Hier tut man/frau etwas für die eigene Sicherheit.           

 

***

 

5. Verbandstasche für Motorräder (DIN 13167:2014):

Das Mitführen einer Verbandstasche für Motorräder ist bisher in folgenden Ländern Pflicht:

Italien, Österreich, Portugal, Spanien, Schweiz. 

Bitte immer auf das Verfallsdatum des Verbandssets achten!

 

MEIN TIPP: Es ist wichtig, Erste-Hilfe zu leisten und mit dem Mindesten an Utensilien ausgestattet zu sein. Verbandstaschen für das Motorrad sind klein und im Fachhandel kosten sie unter 10,- €. Warum sollte man/frau eine nicht immer mitführen? Helfen kann Leben retten!

 

                                                         (Quelle der Infos zu 2. & 4. . : siehe Homepage des ADAC)

 

6. Handschuhpflicht in Frankreich:

Seit November 2016 ist das Tragen von Handschuhen in Frankreich Pflicht. Dies gilt für Fahrerinnen/Fahrer und mitfahrende. Die Handschuhe müssen der europäischen Norm entsprechen, was am CE-Schildchen in den Handschuhen zu erkennen ist. Dies gilt für Motorräder, Roller, Mofas sowie für spezielle Motorräder wie Quads, Can Ams und Trikes. Für jede/jeden, die/der nicht CE-kenntliche Handschuhe trägt, ist ein zurzeit 68,- € hohes Bußgeld fällig.

 

                                                        (Quelle: Newesletter ADAC Ausgabe 8 vom 20. April 2017)

 

7. Umweltzonen in Frankreich (Stand 05/2017):

Wer zukünftig mit seinem Motorrad nach Frankreich reisen möchte, muss darauf achten, dass es in manchen französischen Städten (z.B.: Paris, Grenobel, Lyon -- weitere Städte sollen folgen wie: Lille, Arve-Tal, Straßburg...) Umweltzonen gibt. Für diese Städte ist das Anbringen einer Umweltplakete Pflicht.

Motorräder, die vor dem 01. Juni 2000 gebaut wurden, bekommen diese Plakete nicht. Alle weiteren müssen sich informieren und sich eine geeignete Plakete besorgen. Es drohen ansonsten hohe Bußgelder. Nähere Informationen erhaltet ihr auf folgender Seite im Internet: www.crit-air.fr/de.

                                                    

                                                      (Quelle : Zeitschrift PS, Ausgabe 05/Mai 2017)

                                                    

                                                       

 

***

 

WICHTIG:

Bevor man/frau in ein bestimmtes Land fährt, sollte man/frau sich stets erkundigen, welche Dinge Pflicht sind und auf welche speziellen Gesetzesbestimmungen Motarradfahrerinnen und Motorradfahrer achten sollten. 

 

Wichtige Utensilien, die ich jeder Bikerin/jedemBiker zum Mitführen empfehlen würde, sind weiterhin:

  • Ersatzbirnchenset
  • Warndreieck
  • Grüne Versicherungskarte (besonders wichtig bei Reisen in Länder außerhalb der EU)
  • Parkscheibe
  • Bei Brillenträgern --> Ersatzbrille

***